Juni 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler des neuen 5. Jahrgangs am Europagymnasium "Walther Rathenau" in Bitterfeld,

wir laden euch und eure Eltern recht herzlich zu einer ersten Zusammenkunft mit den Klassenleiterinnen und Klassenleitern und euren Mitschülerinnen und Mitschülern ein. Es soll ein erstes Kennenlernen in eurer neuen Klasse geben und natürlich die Möglichkeit, dass Ihr euch beim Rundgang einen ersten Eindruck darüber verschaffen könnt, wo Ihr künftig lernen werdet.

In der Klassenliste findet ihr sicher leicht heraus, welches eure künftige Klasse sein wird. Achtet genau auf den Termin und den Treffpunkt für eure Klasse, damit ihr nichts verpasst oder gar am falschen Tag erscheint. Wir wollen uns nämlich wirklich nur in der kleinen Klassenrunde treffen.

Für die Eltern:

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass nur ein Elternteil pro Kind als Begleiter oder Begleiterin erscheinen sollte, damit wegen der immer noch gebotenen Vorsicht die Personenzahl nicht zu groß wird.
  • Wir möchten bei dieser Gelegenheit doch schon das Büchergeld einsammeln und nicht den ersten Schultag damit belasten.
    Bitte richten Sie sich darauf ein.

Wir freuen uns auf unsere neuen Schülerinnen und Schüler und hoffen, dass wir uns hoffentlich schnell zusammenfinden und gut gemeinsam lernen können.

Dr. Eckert (Schulleiter) und das Team des 5. Jahrganges am EWR Bitterfeld

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2021 von

Schulspezifischer Hygieneplan des Europagymnasiums „Walther Rathenau“ Bitterfeld gültig ab 21.06.2021

Aktualisierung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes der BRD vom 22.04.2021, der 14. VO über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen CoronavirusSARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16.06.2021 sowie des "Rahmenplanes-HIA-Schule" vom 18.06.2021

Erfassung der Anwesenheit zur Kontaktnachverfolgung:

  • Strikte Erfassung der Anwesenheit in Klassen- und Kursbüchern
  • Aussetzung der Präsenzpflicht: Entscheidung der Erziehungsberechtigten; SuS erhalten häusliche Arbeits- und Aufgabenangebote; ärztliches Attest bei Unmöglichkeit einer Schutzimpfung aus medizinischen Gründen; kein Recht auf Freistellung bei vollständig Geimpften oder vollständig Genesenen; keine Freistellung bei Abschlussprüfungen

Während des Schulbetriebs gilt:

Regelbetrieb:

  • Mindestabstand von 1,5 m, Infektionsschutz, Hygienemaßnahmen, Einhaltung und Dokumentation eingerichteter Kohorten
  • Möglichkeit der Aussetzung der Präsenzpflicht durch Sorgeberechtigte; bei Prüfungen, KA und Klausuren Präsenzpflicht

Eingeschränkter Regelbetrieb (Wechselunterricht):

  • Aufteilung der Klassen; rechtzeitige Information darüber an Eltern und Schüler
  • Wechsel von Präsenzunterricht in der Schule mit erhöhten Infektionsschutzmaßnahmen und selbstständigem Lernen zu Hause; täglicher Wechsel der eingerichteten Gruppen
  • strikte Einhaltung des Mindestabstands und der gebildeten Kohorten

Schulschließung mit Distanzunterricht:

  • vom Gesundheitsamt angeordnet; Notbetreuung für Jg. 5 und 6;
  • Unterricht für Abschlussklassen

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