2022 - Informationen zum Schulbetrieb am EWR

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Regelungen zum Schulbetrieb am EWR ab 05.04.2022

Auf der Grundlage der Regelungen zum Schulbetrieb ab 04.04.2022 vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt ergeben sich die folgenden Änderungen an unserer Schule:

  • Maskenpflicht entfällt, außer im ÖPNV.
  • Mindestabstand ist keine zwingende Pflicht mehr.
  • Alle Einschränkungen in Sport und Musik
  • Testungen:
    vor den Osterferien dreimal in der Woche, in der Woche nach den Osterferien zweimal (Dienstag und Donnerstag), danach entfällt Testpflicht.
  • Nach erfolgter Anpassung des Rahmenhygieneplans für Schulen durch das Ministerium für Bildung erfolgt zeitnah die Überarbeitung des Hygienekonzepts unserer Schule.
  • Weitere Hygieneregeln:
    Angesichts der nach wie vor erhöhten Inzidenzen kommt insbesondere den grundlegenden Hygieneregeln (wie z.B. Einhaltung der Husten- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen und regelmäßiges infektionsschutzgerechtes Lüften) bis auf Weiteres große Bedeutung zu.

Zusätzliche Änderungen:

  • WC-Zuweisungen und Kohorten-Trennungen sind aufgehoben.
  • Die Esseneinnahme in der Mittagspause erfolgt wieder regulär, allerdings aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen zunächst gestaffelt: Jgg. 5 und 6 ab 12.10 Uhr, alle anderen Jgg. ab 12.25 Uhr.
  • Empfehlung zum Maske-Tragen bleibt, besonders im Schulgebäude.
  • Nach Osterferien: Freigabe Bewegungsplatz für Jgg. 5 und 6.

Sonstige Informationen:

  • Anmeldungen zur Schülerhilfe über Corona-Mittel sind weiterhin möglich (über Frau Müller).

Bitterfeld, den 05.04.2022

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