2021 - Informationen zum Schulbetrieb

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Aktuelle Änderungen im täglichen Schulablauf ab Mo, d. 29.11.2021

Vor dem Hintergrund der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gibt das Ministerium für Bildung im Schulleiterbrief vom 23.11.2021 Folgendes bekannt:

  1. Tägliche Testung:3G-Regel auch für SuS
  • Erfassung von geimpften bzw. genesenen SuS
  • Selbsttest aller anderen SuS unter Aufsicht in der Schule oder Vorlage eines gültigen Testzertifikats
  1. Aufhebung der Präsenzpflicht
  • Schriftliche Abmeldung durch die Erziehungs-berechtigten (wochenweise aktualisiert) mit Begründung ("Belange des Infektionsschutzes") möglich
  • SuS erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung
  • Bei Klassenarbeiten und Klausuren besteht Anwesen-heitspflicht
  1. Vorgezogene Weihnachtsferien
  • Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist Freitag, der 17.12.2021.

Bitterfeld, 25.11.2021

Aktuelle Ergänzungen des LSchA mit Schreiben v. vom 24.11.2021

Ungeimpfte und nicht genesene SuS müssen bei der Schülerbeförderung einen gültigen Schülerausweis bei sich führen.

Bitterfeld, d. 25.11.2021

Aktuelle Ergänzungen des MB mit Schreiben v. vom 25.11.2021 ab Mo, d. 29.11.2021

  1. Selbsttests für alle SuS und für das Landespersonal 5x/Woche unter Aufsicht, alternativ: Vorlage von 2 negativen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltests pro Woche

Ausnahmen: Geimpfte Personen mit vollständigem Impfschutz und genesene Personen mit Genesenen-nachweis. Bei Befreiung aus medizinischen Gründen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Bei positivem Selbsttest trägt betroffene Klasse oder Lerngruppe und das dort eingesetzte Personal an den nächsten 5 Tagen auch im Unterricht einen medizinischen Mund-Nase-Schutz. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Infektionsverdacht durch einen PCR-Test nicht bestätigt wird.

  1. Befreiung von der Präsenzpflicht zunächst nur bis zu den Weihnachtsferien möglich

Bitterfeld, d. 26.11.2021

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