2021 - Schulspezifische Hygienemaßnahmen - Pläne
von Web-AG
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Schulspezifischer Hygieneplan des Europagymnasiums "Walther Rathenau" Bitterfeld
gültig ab 01.03.2021
Aktualisierung auf der Grundlage des „Rahmenplanes-HIA-Schule“ vom 22.02.2021, sowie der Vierten VO zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Während des Schulbetriebs gilt: (HIA, P. 4)
bei Regelbetrieb:
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, Infektionsschutz, Hygienemaßnahmen, Einhaltung und Dokumentation eingerichteter Kohorten
bei eingeschränktem Regelbetrieb:
- Aufteilung der Klassen, rechtzeitige Information darüber an Eltern und Schüler
- Wechsel von Präsenzunterricht in der Schule mit erhöhten Infektionsschutzmaßnahmen und selbstständigem Lernen zu Hause; täglicher Wechsel der eingerichteten Gruppen
- strikte Einhaltung des Mindestabstands und der gebildeten Kohorten
bei Schulschließung mit Distanzunterricht:
- wird befristet vom Gesundheitsamt angeordnet, Notbetreuung für Jg. 5 und 6 wird sichergestellt
Die Form des Schulbetriebs wird jeweils donnerstags vom Ministerium für Bildung für die folgende Woche festgelegt.
Besondere Hygienemaßnahmen: AHA + C + L – Regeln: (HIA, P.6)
Abstand:
- zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m, Hust- und Niesetikette
Hygiene:
- regelmäßiges Händewaschen mit Seife, Gegenstände nicht mit anderen teilen
Alltagsmasken (MNB):
- innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
- Zusätzliche Pausenzeiten (im Freien) zur Erholung vom Maske-Tragen werden im Anschluss an die vierte und an die siebente Stunde gewährt.
- Keine Pflicht zum Tragen einer MNB: für SuS der 5 und 6, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten und im Schulsport
- Bei Klassenarbeiten/Klausuren/Prüfungen, mit einer Bearbeitungszeit von mehr als 45 Minuten Dauer, kann Mund-Nasen-Bedeckung während der Stoßlüftung abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zwischen allen im Raum befindlichen Personen gewahrt ist.
- Durch Erziehungsberechtigte sicherzustellen: ausreichende Anzahl von Masken, bei öffentlicher Schülerbeförderung ist eine medizinische Maske zwingend (bei Nichtbeachtung: Ausschluss von Beförderung!).
Lüften:
- Intensives Lüften vor Beginn und am Ende des Unterrichtstages, in allen Pausen und während des Unterrichts alle 20 Minuten für die Dauer von 5-10 Minuten.
Einnahme von Speisen und Getränken:
- nach Möglichkeit im Freien, wenn das nicht möglich ist, können Speisen und Getränke auch während des Lüftens im Klassenraum eingenommen werden (Mindestabstand!)
Laufwege, Rechtsverkehr, Aufenthaltsbereiche:
- Einhaltung der gekennzeichneten Laufwege und des Rechtsverkehrs in den Schulgebäuden; Abstandsgebot auch bei den Ein- und Ausgängen (Kontrolle durch Pausenaufsichten)
- Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Aufenthaltsbereiche und Toiletten in den Pausen sowie vor und nach dem Unterricht:
Jgg. | Aufenthaltsbereich | Nutzung der Toilettenanlagen |
5+6 | Hof 2 zwischen Parkplatz und Pergola | Außentoiletten Hof 2 |
7+8 | Hof 2 zwischen Haus D und Pergola | Innentoiletten Haus E, untere Etage |
9+10 | Hof 1 | Außentoiletten Bereich B |
11+12 | dürfen im Schulgebäude bleiben, können außer zu den Essenzeiten den MZR nutzen, BZR bleibt vorerst gesperrt |
Toiletten im Schulgebäude |
Toiletten:
- Auf Hygiene (gründliches Händewaschen) und angemessenes Verhalten achten.
Essenversorgung im MZR:
- Den Kohorten werden Zeiten und Bereiche zugewiesen, außerhalb der Mittagspause bleibt der Fachlehrer mit den anderen SuS im Unterrichtsraum. Die Essenzeiten der einzelnen Kohorten werden in Abständen gewechselt und rechtzeitig über die Indiware-App bekanntgegeben.
Freistunden:
- Aufenthalt im MZR unter Einhaltung von Maskenpflicht und Mindestabstand nur außerhalb der 5.+6. Stunde sowie der Mittagspause gestattet
Umgang mit erkrankten Personen: (HIA, P. 6.2)
- Corona-Infizierte dürfen Schule nicht betreten;
- beim Auftreten von Symptomen während des Unterrichts => Isolation => Abholung durch Eltern => Arzt konsultieren => Schulbesuch erst nach Zustimmung durch Gesundheitsamt wieder möglich
- Personen mit leichten Erkältungssymptomen dürfen Schulgebäude und -gelände nur durchgängig mit MNS besuchen
- Personen mit stärkeren Erkältungssymptomen dürfen das Schulgebäude nicht betreten => erst 48 Stunden nach Abklingen dieser Symptome oder Ausschluss von COVID-19 ist Schulbesuch wieder möglich
Einschränkung für einzelne U-Fächer: (HIA, P.7.4)
- Schulsport im Regelbetrieb möglich, aber kein Kontaktsport und möglichst im Freien
- Schulsport im eingeschränkten Regelbetrieb: nur Individualsportarten und im Freien, in geschlossenen Räumen nur mit Mindestabstand 3m und Lüftungsregime
- Musikunterricht: in Räumen kein Gesang und keine Blasinstrumente
„Die Schulgemeinschaft als Ganzes ist gefordert, durch Disziplin, Umsicht und gegenseitige Rücksicht-nahme den Rahmenplan-HIA-Schule umzusetzen und so ihren Teil dazu beizutragen, dass das Infektions-geschehen im Land unter Kontrolle bleibt.“