2021 - Schulspezifische Hygienemaßnahmen - Pläne

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Schulspezifischer Hygieneplan des Europagymnasiums "Walther Rathenau" Bitterfeld, gültig ab 13.12.2021

Aktualisierung auf der Grundlage der 2. Änd. der 15. SARS-CoV-2-EindVO Sachsen-Anhalt vom 04.12.2021, des vom Ministerium für Bildung herausgegebenen "Rahmenplanes-HIA-Schule" vom 07.12.2021 und der Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Regelung der Absonderung von Kontaktpersonen vom 25.November 2021.

Schuljahr 2021-22:

Unterricht im Regelbetrieb unter besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen

Besondere Hygienemaßnahmen: AHA + C + L – Regeln:

Abstandsregel: zwischen allen Personen Mindestabstand von 1,50 m, außer während des Unterrichts, Verzicht auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln)

Hygiene: regelmäßiges Händewaschen, Gegenstände nicht mit anderen teilen, Einhalten der Hust- und Niesetikette

Alltag mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS):

  • innerhalb des Schulgebäudes und im Unterricht grundsätzlich; auf dem Schulgelände immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; enganliegendes Tragen des MNS
  • Empfehlung: "Maskenpause" zwischen 4. und 5. Stunde im Freien, pünktlicher Unterrichtsbeginn!
  • Keine Pflicht zum Tragen einer MNS: im Schulsport, für die Dauer des Verzehrs von Speisen und Getränken sowie im Freien, wenn Mindestabstand eingehalten wird

Corona-Warn-App (Empfehlung)

Lüften: Intensives Lüften vor Beginn und am Ende des Unterrichtstages, in allen Pausen und während des Unterrichts alle 20 Minuten für die Dauer von 5-10 Minuten; Vermeidung von Zugerscheinungen beim Lüften über 10 Minuten (Erkältungsrisiko)

Organisation des Schulbetriebs

Unterricht: Maskenpflicht in Unterrichtsräumen und Schulgebäuden, Verzicht auf Mindestabstand während des Unterrichts

Laufwege, Rechtsverkehr, Aufenthaltsbereiche:

  • Einhaltung der gekennzeichneten Laufwege und des Rechtsverkehrs in den Schulgebäuden; Abstandsgebot auch an Ein- und Ausgängen
  • Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Aufenthaltsbereiche und Toiletten in den Pausen sowie vor und nach dem Unterricht:
Jgg. Aufenthaltsbereiche Nutzung der Toilettenanlagen
5+6 Hof 2 (Richtung Parkplatz) Außentoiletten Bereich E
7+8 Hof 2 zwischen Haus D und Pergola Innentoiletten Bereich E, unten
9+10 Hof 1 Außentoiletten Bereich B
11+12 MZR (außer zu Essenzeiten) und BZR Innentoiletten Bereich A

Freistunden: Aufenthalt im MZR nur außerhalb der Essenszeiten

Einschränkungen für das Fach Musik: Gesang mit 2 m Abstand oder im Freien, besondere Bedingungen bei Nutzung von Instrumenten, besonders Blasinstrumenten

Einnahme von Speisen und Getränken:

  • Einnahme von Speisen und Getränken nach Möglichkeit im Freien, wenn nicht möglich => auch während des Lüftens im Klassenraum (siehe oben)
  • Essenversorgung im MZR: Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Zeiten und Bereiche; außerhalb der Mittagspause: ein Fachlehrer wird zur Aufsicht eingeteilt (jeweils mit ganzer Klasse), ansonsten bleiben Fachlehrer mit den anderen SuS im Unterrichtsraum; in Abständen Wechsel der Essenzeiten der einzelnen Kohorten=> rechtzeitig Bekanntgabe über App oder Homepage

Erfassung der Anwesenheit zur Kontaktnachverfolgung:

  • Striktes Erfassen der Anwesenheit der SuS in Klassen- bzw. Kursbüchern

Schulfremde Personen:

  • Testpflicht: Zutritt nur mit Negativtest (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Std.),
  • keine Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene;
  • im Schulgebäude durchgängig medizinischen MNS tragen

Umgang mit erkrankten und erkälteten Personen:

  • Personen mit akuten Erkältungssymptomen dürfen die Schule nicht betreten.
  • Personen, bei denen während des Unterrichts Krankheitssymptome auftreten, sind zu isolieren. Die Erziehungsberechtigten sind zu informieren und die SuS sind unverzüglich abzuholen und ggf. einem Arzt vorzustellen (auch kassenärztlicher Bereitschaftsdienst kontaktierbar unter Tel. 116 117)
  • Personen mit leichten Erkältungssymptomen können mit dem Nachweis eines negativen Antigen-Selbsttests die Schule besuchen.
  • Dringende Empfehlung: auch geimpfte und genesene Personen mit Erkältungssymptomen sollten sich täglich mittels Selbsttest testen.

Befreiung von Präsenzpflicht:

Wochenweise bis Ende der Weihnachtsferien (nicht tageweise!) möglich, jedoch nur mit schriftlicher Erklärung der Erziehungsberechtigten (Begründung mit Belangen des Infektionsschutzes; bei geteiltem Sorgerecht muss Einvernehmen vorliegen)

Quarantänefälle:

  • Anordnung durch Gesundheitsamt, nur noch positiv Getestete und Personen, die im selben Haushalt leben, dabei bleibt die Dienst- bzw. Schulpflicht während der Quarantäne erhalten

Teststrategie:

  • Zutritt zum Schulgelände nur ohne Krankheitssymptome bzgl. SARS-CoV-2-Virus
  • Verpflichtende tägliche Selbsttestung der SuS unter Aufsicht (schriftl. Einverständniserklärung der Eltern)
  • Vollständig Geimpfte und Genesene sind Getesteten gleichgestellt (Testung empfohlen)
  • Dokumentationspflicht für Testungen in der Schule in Form von Listen (Testdatum, Name, Klasse, Ergebnis, Form der Testung)
  • Nachweispflicht des Schulpersonals über Impfstatus, wenn nicht möglich, dann zwingend Vorlage PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder Selbsttest unter Aufsicht
  • Bei positivem Ergebnis des Antigen-Selbsttests erfolgt umgehende Isolation (mit MNS) und Abholung durch die Erziehungsberechtigten mit Formular für PCR-Test (in der Schule erhältlich); endgültige Abklärung durch das Gesundheitsamt; nur mit Nachweis eines negativen PCR-Tests ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht wieder möglich
  • Positiver PCR-Test: Eltern informieren die Schule, Arzt informiert Gesundheitsamt, Gesundheitsamt teilt Schule Maßnahmen mit => bis dahin alle Negativgetesteten bleiben im Unterricht

Impfungen:

"Die Landesregierung bittet alle Personen, für die eine Impfung möglich ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen."

Informationsmaterialien auf Moodle => Schul-Lobby oder unter https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie

Besondere Vorschriften im Landkreis Anhalt-Bitterfeld:

  • Positiv getestete Personen: eigenständige Information der Kontaktpersonen und Meldung dieser beim Gesundheitsamt (Fax oder Mail), eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht! 14 Tage Selbstisolation;
  • SARS-CoV-2-Virus-Infizierte dürfen die Schule erst mit Zustimmung des Gesundheitsamtes wieder betreten. Von der Zustimmung des Gesundheitsamtes ist auszugehen, wenn die in der Quarantäneanordnung genannte Frist abgelaufen ist.
  • Enge Kontaktpersonen zu einem bestätigten Fall: 10-tägige Quarantäne und eigene Kontaktdaten an Gesundheitsamt schicken (E-Mail: pandemiestab@anhalt-bitterfeld.de)
  • Auftreten von typischen Symptomen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus bei Geimpften und Genesenen innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt mit einem nachweislich Infizierten: PCR-Test => bei positivem Ergebnis Maßnahmen wie bei positiv getesteten Personen (siehe oben)
  • Für die Durchführung einer erstmaligen Testung nach einem positiven Schnelltest gilt die erforderliche Genehmigung des Gesundheitsamtes als erteilt (auch bei symptomatischen Kontaktpersonen)
  • Vorzeitige Beendigung der Quarantäne:
    • Kontaktpersonen ohne Symptome: am 5. Tag der Quarantäne PCR-Test negativ oder am 7. Tag Antigen-Test negativ => keine weitere Bescheinigung durch das Gesundheitsamt erforderlich!
    • Positiv Getestete ohne Symptome: Absonderung endet grundsätzlich nach 14 Tagen, wenn keine Symptome aufgetreten sind
    • Positiv Getestete mit Symptomen: Quarantäne endet frühestens nach 14 Tagen, wenn am Ende der Frist in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten
  • Sämtliche erforderliche Nachweise für eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln => erst dann kann die Absonderung rechtmäßig beendet werden!

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