2021 - Schulspezifische Hygienemaßnahmen - Pläne

von

Schulspezifischer Hygieneplan des Europagymnasiums "Walther Rathenau" Bitterfeld

gültig ab 02.09.2021

Aktualisierung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes vom 22.04.2021, der 4.Änd. der 14. Sars-CoV-2-EindVO Sachsen-Anhalt vom 20.08.2021 sowie des „Rahmenplanes-HIA-Schule“ vom 26.08.2021

SJ 2021/22:

Unterricht im Regelbetrieb unter besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen

Besondere Hygienemaßnahmen: AHA + C + L – Regeln:

Mindestabstand: zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m, außer während des  Unterrichts, Verzicht auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln)

Hygiene: regelmäßiges Händewaschen, Gegenstände nicht mit anderen teilen, Einhalten der Hust- und Niesetikette

medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS):

  • innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; Korrektes Tragen des MNS
  • Keine Pflicht zum Tragen einer MNS: im Unterrichtsraum und im Schulsport und im Freien, wenn Mindestabstand eingehalten wird
  • durch Erziehungsberechtigte sicherzustellen: ausreichende Anzahl von Masken; auch bei öffentlicher Schülerbeförderung ist medizinische Maske zwingend (bei Nichtbeachtung: Ausschluss von Beförderung!)
  • Empfehlung: Corona-Warn-App, bei unter 18-Jährigen nur mit Einverständnis Eltern

Lüften: Intensives Lüften vor Beginn und am Ende des Unterrichtstages, in allen Pausen und während des Unterrichts alle 20 Minuten für die Dauer von 5-10 Minuten; Vermeidung von Zugerscheinungen beim Lüften über 10 Minuten (Erkältungsrisiko)

Organisation des Schulbetriebs

Unterricht: Verzicht auf Mindestabstand während des Unterrichts

Laufwege, Rechtsverkehr, Aufenthaltsbereiche:

  • Einhaltung der gekennzeichneten Laufwege und des Rechtsverkehrs in den Schulgebäuden; Abstandsgebot auch an Ein- und Ausgängen
  • Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Aufenthaltsbereiche und Toiletten in den Pausen sowie vor und nach dem Unterricht:
Jgg. Aufenthaltsbereiche Nutzung der Toilettenanlagen
5+6 Hof 2 (Richtung Parkplatz) sowie
Bewegungsplatz (bei Freigabe)
Außentoiletten Bereich E
7+8 Hof 2 zwischen Haus D und Pergola Innentoiletten Bereich E, unten
9+10 Hof 1 Außentoiletten Bereich B
11+12 MZR (außer zu Essenzeiten) und BZR Innentoiletten Bereich A
LuL kontrollieren das Verhalten auf den Toiletten während ihrer Aufsichten

Freistunden: Aufenthalt im MZR außerhalb der Essenzeiten ist erlaubt, sofern Maskenpflicht und Mindestabstand eingehalten werden.

Einschränkungen für einzelne Unterrichtsfächer: Sport- und Schwimmunterricht möglichst im Freien; Musik: Gesang mit 2m Abstand oder im Freien, bes. Bedingungen bei Nutzung von Instrumenten, bes. Blasinstrumenten

Einnahme von Speisen und Getränken:

  • Einnahme von Speisen und Getränken nach Möglichkeit im Freien, wenn nicht möglich => auch während des Lüftens im Klassenraum
  • Essenversorgung im MZR: Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Zeiten und Bereiche; außerhalb der Mittagspause: Fachlehrer bleibt mit den anderen SuS im Unterrichtsraum; in Abständen Wechsel der Essenzeiten der einzelnen Kohorten=> rechtzeitige Bekanntgabe über App bzw. Homepage

Umgang mit erkrankten und erkälteten Personen:

  • Corona-Infizierte und Personen mit Symptomen dürfen Schule nicht betreten;
  • beim Auftreten von Symptomen während des Unterrichts nach positivem Schnelltest-Ergebnis => MNS => Isolation => Abholung durch Eltern => Arzt konsultieren => Schulbesuch erst nach Zustimmung durch Gesundheitsamt wieder möglich
  • Personen mit leichten Erkältungssymptomen dürfen Schulgebäude und -gelände nur durchgängig mit MNS besuchen, Nachweis eines Negativtests ist vorzulegen
  • Personen mit akuten Erkältungssymptomen: Schulgebäude nicht betreten => erst 48 Stunden nach Abklingen dieser Symptome oder Ausschluss von COVID-19 ist Schulbesuch wieder möglich

Schulfremde Personen:

  • Testpflicht: Zutritt nur mit Negativtest (nicht älter als 24 Std.), keine Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene; im Schulgebäude durchgängig MNS tragen

Quarantänefälle:

  • Anordnung durch Gesundheitsamt, Beibehaltung der Dienst- bzw. Schulpflicht (zu Hause)

Teststrategie:

  • Zutritt zum Schulgelände nur ohne Krankheitssymptome bzgl. SARS-CoV-2-Virus
  • Testung am ersten Schultag, 2. und 3. Unt.-Woche dreimal wöchentlich, in Folgewochen zweimal wöchentlich aktueller Negativ-Test-Nachweis, Schule legt Wochentage für Testungen fest (Info über App)
  • Dokumentationspflicht für Testungen in Schule in Form von Listen
  • Ohne Nachweis eines negativen Tests (nicht älter als 24 Stunden) keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich
  • vollständig Geimpfte, vollständig Genesene sind Getesteten gleichgestellt
  • Positives Selbsttest-Ergebnis => MNS => Isolation => Abholung durch Eltern => PCR-Test=> erst mit negativem PCR-Testnachweis Teilnahme am Unterricht wieder möglich
  • Positiver PCR-Test: Elterninfo an Schule, Arzt an Gesundheitsamt, Gesundheitsamt teilt Schule Maßnahmen mit => bis dahin alle Negativgetesteten bleiben im Unterricht
  • Strikte Erfassung der Anwesenheit in Klassen- und Kursbüchern

„Die Schulgemeinschaft als Ganzes ist gefordert, durch Disziplin, Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme den Rahmenplan-HIA-Schule umzusetzen und so ihren Teil dazu beizutragen, dass das Infektionsgeschehen im Land unter Kontrolle bleibt.“

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